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verpflichtet perversen Chef über BV zu info. ???? - Brustvergrößerung - Diskussion - Forum


verpflichtet perversen Chef über BV zu info. ????

josy gesendet um 7.2.2010 11:21:   

hallo möchte mir gerne eine BV machen lasen.
Mein Problem ist das ich im Einzelhandel als Stellvertretung Vollzeit beschäftigt bin.
Ich muß auch oft Lagerarbeiten durchführen bei denen ich schwer heben muß.

Bin ich verpflichtet meinen Arbeitgeber über die bevorstehende OP zu informieren?
Oder muß ich ihn überhaupt fragen?
Kann er mir dies verbieten?

Das ist nämlich ein ganz schön Perverser Chef und wenn ich mir von ihm nicht ewig blöde Komentare anhören will, würde ich es ihm lieber nicht sagen.

Oder muß ich?

Wenn jemand eine ähnliche Situation hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt, währe ich für eine Antwort sehr dankbar.

liebe Grüße Josy

Ihre Antwort

Hallo Josy, Sie sind dem Arbeitgeber gegenüber nicht zur Auskunft über die Art der Operation verpflichtet, die Sie durchführen wollen. Wenn Sie die Operation in Ihrem Urlaub durchführen wollen, sind Sie Ihm zu überhaupt keiner Auskunft verpflichtet. Sollte durch die Operation eine Krankschreibung erforderlich werden,
wird auch hierauf nicht die Operation vermerkt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Salchow
Figura Ästhetica
Tel.0211 6985701

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Die Brustvergrößerung ist eine Operation, die in der Vollnarkose durchgeführt wird und etwa 1-2 Stunden dauert. Die Brüste werden am häufigsten mit den Silikonimplantaten vergrößert, die unter die Brustdrüse oder unter den Muskel platziert werden. Die Auswahl von Implantaten und ihre Platzierung hängt von Ihren Anforderungen und von der Konsultation mit dem Arzt ab. Die Hospitalisation nach der Operation dauert 1-2 Tage, die Rekonvaleszenz dann meistens 7-14 Tage.
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